Gliome/Hirntumoren

Allgemeines: Der Überbegriff Hirntumoren umfasst eine große Gruppe von Tumoren, die sich aus den verschiedenen Geweben des Gehirns entwickeln können: astrozytäre und oligodendrogliale Tumoren, Mischgliome, ependymale Tumoren und gliale Tumoren unsicheren Ursprungs. Zirka 60% aller Hirntumoren sind bösartig. Man unterscheidet dabei zwischen bereits primär bösartigen und sekundär maligne transformierten Tumoren. Letztere sind anfangs gutartige Tumoren, die sich im Laufe der Zeit zu bösartigen verändern können. Hirntumoren sind zu ungefähr 90% im Großhirn lokalisiert. Das Vorkommen im Kleinhirn und im Rückenmark ist selten. Das Wachstum von Hirntumoren ist gekennzeichnet durch ein diffuses Einwachsen in das umgebende Hirngewebe. Eine Metastasierung auf dem Blutwege kommt praktisch nicht vor. Auch eine Metastasierung über den Liquor (Hirnwasser) ist äußerst selten. Die Stadieneinteilung der Hirntumoren erfolgt anhand einer Klassifikation der WHO (Weltgesundheitsorganisation) in 4 Grade. WHO Grad I sind demnach gutartige Tumoren und WHO Grad IV sehr bösartige Tumoren. Letztere werden als Glioblastome bezeichnet.

Diagnostik: MRT und CT Schädel. Wenn keine operative Resektion vorgesehen ist, dann zumindest Biopsie zur histologischen (feingeweblichen) Abklörung.

Therapie:

Operation:

Da das Gehirn vom Schädelknochen umgeben ist, führt jedwedes Tumorwachstum zu Ausbildung einer Hirndrucksymptomatik. Eine operative Tumorentfernung sollte deshalb möglichst immer angestrebt werden, um so den Hirndruck zu verringern und damit meist auch die klinische Symptomatik zu verbessern. Eine vollständige Tumorentfernung ist häufig aufgrund des diffusen Wachstums der Hirntumore nur unvollständig möglich.

Strahlentherapie:

Gutartige (WHO Grad I) sowie niedrig maligne (nicht sehr bösartige/ WHO Grad II) Hirntumoren werden in der Regel nach operativer Entfernung, auch wenn diese unvollständig war, nicht nachbestrahlt.  Kommt es jedoch im weiteren Verlauf zu einem Wachstum des Tumors (Progredienz) oder zur Ausbildung einer klinischen Symptomatik, kann auch bei diesen Tumoren die Indikation gegeben sein, sie zu bestrahlen.

Da bösartigere Hirntumoren (WHO-Grad III + IV) auch nach scheinbar vollständiger operativer Resektion nach wenigen Monaten rezidivieren (an Ort und Stelle wieder kommen), werden diese postoperativ einer Strahlentherapie zugeführt. Das Bestrahlungsvolumen orientiert sich dabei an der ursprünglichen Tumorausdehnung, um die zusätzliche Sicherheitssäume gelegt werden. Es werden 30 Bestrahlungen (2 Gy Einzeldosis) durchgeführt, wobei nach 20 Bestrahlungen der Sicherheitssaum verkleinert wird.

Chemotherapie:

Bei Glioblastomen (Hirntumoren WHO Grad IV) wird heutzutage meist zusätzlich zur Bestrahlung eine Chemotherapie mit Temozolomid (Temodal®) durchgeführt, da damit die Ergebnisse der Behandlung verbessert werden können. Diese Chemotherapie wird sowohl zeitgleich (simultan) mit der Bestrahlung als auch im Anschluss an die Strahlentherapie durchgeführt.

Unterlagen:           ! Müssen beim Aufklärungsgespräch vorliegen!:

  • Histologie, wenn keine operative Resektion erfolgt sein sollte, zumindest von der Biopsie
  • OP-Bericht
  • Arztbrief
  • Stagingunterlagen = Befunde und Bilder! (möglichst auf CD) aller durchgeführten Untersuchungen, v.a. MRT Schädel. Wichtig sind hier vor allem die Bilder über den präoperativen! Ausgangsbefund
  • Tumorkonferenzprotokolle (falls vorhanden)
  • Bei Patienten, die eine Chemotherapie erhalten haben: aktuelles Blutbild, ggf muß sonst ein kleines Blutbild bei uns kontrolliert werden.

Ablauf: Ablauf Strahlentherapie (Werktage/ Abweichungen im Einzelfall möglich):

Tag 1: Aufklärungsgespräch mit dem Strahlentherapeuten

Tag 2: Durchführung des Planungs-CT. Zunächst wird den Patienten eine individuelle Bestrahlungsmaske angefertigt. Dies ist ein thermoplastisches Kunststoffgewebe, das nachdem es erwärmt wurde, ganz weich und flexibel ist und beim Abkühlen wieder erhärtet. Dieses Material wird dem auf dem Rücken liegenden Patienten im warmen, weichen Zustand über das Gesicht gelegt (Nase und Mund werden freigemacht) und nimmt dann die genaue Form des Patienten an. Vorteil ist, dass der Patienten darunter nicht mehr wackeln kann, wir damit genauer bestrahlen können und wir später die Anzeichnungen auf der Maske und nicht auf dem Gesicht des Patienten anbringen können. Patienten werden in Rückenlage mit der Maske und Knierolle unter den Knien gelagert. Es werden drei Markierungskreuze auf der Maske angezeichnet. Diese dienen dazu, dass der Patient jedes Mal wieder genau gleich gelagert werden kann. Bei der Neueinstellung am Gerät und damit der ersten Bestrahlung erfolgt dann die eigentliche Anzeichnung der Bestrahlungsfelder.

Tag 3+4: Bestrahlungsplanung, keine Anwesenheit des Patienten

Tag 5/6: Neueinstellung und erste Bestrahlung am Linearbeschleuniger. Von diesem Tag an werktägliche Bestrahlung.

Nebenwirkungen: Häufige Nebenwirkungen einer Bestrahlung im Bereich des Kopfes:

Im Allgemeinen können im Laufe der Zeit im Bereich der Strahleneintrittsfelder Hautreaktionen vergleichbar einem Sonnenbrand auftreten. Die Haut kann gerötet (Erythem) oder brauner werden (Hyperpigmentierung). Selten kann die Haut auch wund werden (Epitheliolyse). Die Haare auf dem Kopf werden durch die Bestrahlung im Bereich der Strahleneintrittsfelder ausfallen. Durch Wassereinlagerungen in das Hirngewebe (Ödem) kann es zu einer Hirndrucksymptomatik mit Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit und Erbrechen kommen. Meist ist in diesen Fällen eine Behandlung mit Kortison notwendig, die zu einer schnellen Rückbildung der Symptomatik führt, da sie das zusätzlich eingelagerte Wasser wieder aus dem Hirngewebe ausschwemmt. Weitere seltenere Nebenwirkungen sind von der Lokalisation des Hirntumors abhängig und werden beim Aufklärungsgespräch im Einzelnen besprochen.